Sehr geehrte Antragsteller, hier ein paar praktische Tipps, wie Sie Ihre Antragstellung den Anforderungen des ELER-Prozedere anpassen können.
Diese Tipps ersetzen jedoch nicht die Maßgaben des Merkblattes, sondern sind zusätzlich zusammengestellt aus den Erfahrungen vergangener Calls.
- Füllen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte vollständig aus, sowohl hinsichtlich der Angaben in den Formularen, als auch hinsichtlich der beizufügenden Anlagen.
- Wenn Sie Verständnisfragen haben, wenden Sie sich bitte an das Netzwerk oder die Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt.
- Beschreiben Sie Ihr Vorhaben konkret (Nr. 2. und 2.3 des Antrages).
- Als Anlage sollen nur Konzepte beigefügt werden, die abbilden was antragsrelevant sein soll-nicht mehr und nicht weniger.
- Drücken Sie sich klar und verständlich aus Benennung der konkreten Maßnahmen.
- Sichern Sie ab, dass Ihr konkret beschriebenes Vorhaben auch stimmig mit den beigefügten Kostenangeboten ist.
- Nicht so: Vorhaben: Schaffung eines soziokulturellen Treffpunktes und beigefügte Kostenangebote für Abrissarbeiten
- Formulieren Sie Ihr Vorhaben so, dass es nicht zu komplex wird, so dass eine Kostenplausibilisierung ermöglicht werden kann.
- Wenn der Antragsteller ein Verein oder eine GbR ist, sind Satzung bzw. Gesellschaftervertrag und Nachweis Vertretungsberechtigung beizufügen.
- Bei Maßnahmen mit angemieteten oder gepachteten Objekten oder Grundstücken ist deren langfristige Verfügbarkeit nachzuweisen und die Sicherung der Erstattungsansprüche zu gewährleisten.
- Es müssen drei Angebote je Ausgabeart vorgelegt werden.
- Die vorgelegten Angebote müssen vergleichbar, dürfen aber nicht alle von einem Händler sein.
- Es werden nur Angebote akzeptiert, denen zu entnehmen ist, dass die Angebotsabfrage produktneutral erfolgt ist.

