Der Drömling ist eine historische Kulturlandschaft, die Ende des 18. Jahrhunderts urbar gemacht wurde. Aus der damaligen Grenzlage zwischen Brandenburg/Preußen im Osten und dem Herzogtum Braunschweig sowie dem Kurfürstentum Hannover im Westen ergaben sich langwierige Verhandlungen zur Entwässerung des Niedermoors zwischen den drei Ländern, die zunächst scheiterten. So wurde auf Befehl Friedrich II. ab 1786 zunächst nur der preußische Drömlingsteil landwirtschaftlich nutzbar gemacht, erst mit einem Staatsvertrag von 1859 folgten die heutigen niedersächsischen Drömlingsflächen.
Das künftige länderübergreifende Biosphärenreservat erstreckt sich über eine Fläche von ca. 38.500 ha. Der Anteil auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts umfasst dabei rund 34.000 ha und findet sich in den Einheitsgemeinden Stadt Klötze und Hansestadt Gardelegen des Altmarkkreises Salzwedel sowie den Einheitsgemeinden der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der Stadt Haldensleben sowie der Gemeinde Calvörde in der Verbandsgemeinde Flechtingen des Landkreises Börde. Die Fläche in Niedersachsen bezieht sich auf ca. 4.500 ha in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt sowie der Stadt Wolfsburg. Natur kennt keine Grenzen.
Die Umweltbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit entfaltete sich zu einer anspruchsvollen Bildung für nachhaltige Entwicklung. Durch die ständige Weiterentwicklung hoheitlicher Aufgaben wurden in der Verwaltung weitere neue Stellen geschaffen, so das derzeit 23 Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen im Biosphärenreservat Drömling beschäftigt sind.