Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Kommunen bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Die Unterstützung umfasst bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für Dienstleistungen wie Planen, Organisieren und Begleiten einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Bei Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent.
Besondere Bedingungen gelten für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten: Sie können 80 Prozent als Zuschuss erhalten – bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 100 Prozent.
Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.