Dabei stehen Sachsen-Anhalt 1-2 Millionen an Investitionsmitteln für national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen zur Verfügung.
Gefördert werden Kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalt, Ausbau und Modernisierung (z.B. museale, administrative, energetische, digitale Maßnahmen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke (ggf. künftig) genutzt werden. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2022 einzureichen. Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse: Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de