Achtung: Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen wird bis zum 2. Juni 2020 verlängert!
Dies ist den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen Schwierigkeiten vieler Kommunen bei der Ausarbeitung und Abstimmung ihrer Projektskizzen geschuldet.
Mit der Bekanntmachung „LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte, innovative Projekte, die geeignet sind, die Nahversorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten.
Gefördert wird die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung nachhaltiger und vitaler Lösungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. Es ist vorgesehen, in einer zweiten Phase die Umsetzung einer Auswahl der erstellten Konzepte zu fördern.
Die Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) begleitet und richtet sich an ländliche Kommunen (z.B. kleine Städte, Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden).
Bis zum 2. Juni 2020 nimmt die BLE im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad und der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate. In den einzureichenden Vorhaben soll mindestens eines (mehrere sind möglich und erwünscht) der nachfolgenden Themenfelder bearbeitet werden: