Land fördert Kulturprojekte

Die Landesregierung fördert Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des beschlossenen Corona-Sondervermögens. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 hat einen Umfang von rund 1,4 Millionen Euro.

Alle Interessierte sind aufgerufen, ihren Antrag für 2023 und gegebenenfalls für Folgejahre bis zum 1. Oktober 2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Referat 303 einzureichen.

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