vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere Akteure vor Ort wieder Anträge für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Besonders attraktiv ist das Programm für finanzschwache Kommunen: Sie erhalten erhöhte Zuschüsse.
Gefördert werden unter anderem:
- Einstiegsberatungen
- die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
- die Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement
- die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen
- die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen, wie z.B. die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen oder Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
Anträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Auskunft und telefonische Beratung:
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Deutsches Institut für Urbanistik Zimmerstr. 13-15 | 10969 Berlin
Telefon: 0 30 / 3 90 01 – 170
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen