Projektförderung „land.schafft“

land.schafft – Förderung für kulturelle Freiwilligenprojekte im ländlichen Raum

Kulturelle Teilhabe ist unter anderem abhängig von der Erreichbarkeit eines Angebots. Das betrifft Menschen in ländlichen Regionen, insbesondere diejenigen, die nicht mobil sind. Deshalb ist es wichtig, das Engagement in den vorhandenen Einrichtungen in ländlichen Räumen sinnvoll zu unterstützen. Zusätzliche Projekte im ländlichen Raum schaffen dafür neue Räume und Erfahrungen, Zugänge zu Kultureller Bildung werden gestärkt. Sie ist Teil eines sozialen Miteinanders vor Ort und bietet eine gute Basis für gesellschaftliche Mitbestimmung. „land.schafft“ bietet die Möglichkeit, dass Akteur*innen im ländlichen Raum und sie umgebenden Städten kooperieren und sich vernetzen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte von Freiwilligen im Rahmen ihres Freiwilligendienstes in der Einsatzstelle. Wegen der aktuellen Situation, in der Begegnungs- und Veranstaltungsformate schwer planbar sind, empfehlen sich digitale Formate. Das können sein: Online-Veranstaltungen, digitale Angebote wie Apps oder Podcasts, Online-Workshops, -kurse oder -qualifizierungen, Publicity für Einsatzstellen und Regionen.

Die Förderung kann bis zu 5.000 Euro betragen. Auch nachhaltige Inventaranschaffungen (Kosten über 800 Euro) sind mit Begründung im Rahmen der Projektförderung möglich.

Möglich sind Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen und Akteur*innen auch zwischen Land und Stadt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Personen, jeden Alters, die sich in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung engagieren, können mit ihrer Projektidee eine Förderung beantragen. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, Schule, Politik, der Deutsch-Französische Freiwilligendienst Kultur (Einsatzstellen in Deutschland) und der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung.

Auswahlkriterien

Die Projekte in „land.schafft“ sollten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen. Die Projekte sollten folgendermaßen sein:

  • nachhaltig, d. h. es sollte ein langfristiger Nutzen für Einsatzstelle und/oder die Region entstehen, weil z. B. durch das Projekt eine Veranstaltungsreihe etabliert werden konnte usw.
  • praktisch, d. h. es muss ein Projekt für und mit Menschen sein. Wissenschaftstexte oder wissenschaftliche Studien sind nicht förderfähig.
  • partizipativ, d. h. die Zielgruppen des Projektes sollen mit einbezogen werden, wie das Projekt sein soll.
  • lokal und regional, d. h. das Projekt muss einen direkten Bezug zu dem Ort/zu der Region haben.

Wann endet die Frist?

Es gibt keine Einreichungsfrist. Das Projekt muss aber bis spätestens August 2020 starten.

Projektförderung „land.schafft“
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