Windkraft: Förderung für Bürgerenergiegesellschaften

17.01.2023

Mit der neuen Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ unterstützt das BMWK die Planung, Genehmigung und Errichtung von Windkraftanlagen mit bis zu 200.000 Euro. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Ziel der Förderung ist es, durch die Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften unter anderem die gesellschaftliche Akzeptanz für die Windenergie vor Ort zu verbessern.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Machbarkeitsstudien, Standortanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie weitere notwendige Gutachten, die zur Realisierung der Windenergieanlagen beitragen.

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