Die im Netzwerk zu erarbeitenden Wettbewerbskriterien dienen als Grundlage für die Priorisierung von Vorhaben und werden in einem beteiligungsorientierten Prozess durch die Steuerungsgruppe entwickelt. Basierend auf der Anwendung dieser Kriterien sollen die Vorhaben mit dem größten Mehrwert für die entsprechende Region ausgewählt werden.
Die Wettbewerbskriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der finanziellen Ressourcen, die Priorisierung der Förderung im Einklang mit den Unions- und den nationalen/regionalen Prioritäten sowie die Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den EU-Prioritäten für die ländliche Entwicklung gewährleisten.
Sie müssen eindeutig/klar/verständlich, relevant, objektiv, prüf- und kontrollfähig sowie nicht administrativ komplex sein. Dabei wird die Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit der Projekte anhand von Kriterien (Punktwerten) beurteilt. Eine vollständige und unmissverständliche
Formulierung der Projektziele beinhaltet insgesamt folgende Elemente:
Zielobjekt: Worauf bezieht sich das Ziel? (z. B. auf eine bestimmte Verantwortungsart)
Zielinhalt: Was soll erreicht werden?
Zielausmaß: Wieviel soll erreicht werden?
Ortsbezug: Wo soll das Ziel wirksam werden?
Zeitbezug: Bis wann soll das Ziel erreicht werden?